Armtec Team - 06. Jan. 2024
Vorgehen bei Urlaubsgesuch im Schweizer Militär 2024
Zentrum digitale Medien der Armee (DMA)
Das Schweizer Militär unterschiedet zwischen 4 verschiedenen Urlauben. Im folgenden Beitrag erfährst du alle wichtigen Informationen vom Unterschied der Urlaube bis hin zum Einreichen eines Urlaubsgesuch.
Die 4 Urlaube im Schweizer Militär:
1. Allgemeiner Urlaub
2. Persönlicher Urlaub
3. Frei Wählbarer Urlaub (neu)
4. Auslandurlaub
Der Blog in Kürze
Inhalt:
Wer in der Schweiz einen militärischen Dienst leistet, hat Anrecht auf verschiedene Arten von Urlaub. Die damit verbundenen Regeln und Verfahren werden hier erläutert.
Highlights:
1. Allgemeiner Urlaub - beginnt Samstagmorgen und endet Sonntagabend
2. Persönlicher Urlaub - wird auf Anfrage gewährt
3. Frei Wählbarer Urlaub - wird auf Anfrage 2x 24 Stunden pro Dienstleistung genehmigt
4. Auslandsurlaub - wird genehmigt bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 12 Monaten in Friedenszeiten
ALLGEMEINER URLAUB
Allgemeiner Urlaub ist eine mehr als einen Tag dauernde Freizeit für die meisten Absolventen eines Ausbildungsdienstes (RS & WK).
Der Allgemeine Urlaub beginnt in der Regel am Samstagmorgen und endet am Sonntagabend.
Während des allgemeinen Urlaubs können Sie jedoch für besondere Aufgaben, wie zum Beispiel den Wachdienst, kommandiert werden.
PERSÖNLICHER URLAUB
Der persönliche Urlaub im Schweizer Militär ist eine Freizeit, die auf Anfrage des Soldaten durch den zuständigen Kommandanten gewährt wird.
Es besteht in der Regel kein Anrecht auf Urlaub.
Ein Urlaubsgesuch muss vor Dienstantritt eingereicht werden, jedoch können in Notfällen (z.B. Todesfall in der Familie) während des Dienstes auch Urlaubsanfragen gestellt werden.
Der Einheitskommandant ist für die Bewilligung zuständig.
FREI WÄHLBARER URLAUB
Neu erlaubt das Dienstreglement des Schweizer Militärs, dass Dienstleistende einer Rekrutenschule einen frei wählbaren Urlaub beantragen können.
Dieser darf höchstens zwei Mal 24 Stunden pro Dienstleistung betragen und kann als Einzeltage oder zusammenhängend bezogen werden.
Eine Begründung ist nicht erforderlich, jedoch muss ein schriftliches Gesuch beim Kommandanten eingereicht werden.
Die Bewilligung erfolgt, sofern der Dienstbetrieb es zulässt.
AUSLANDSURLAUB
Für einen Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten muss ein Auslandurlaub beantragt werden.
Das Gesuch muss frühzeitig an das Kreiskommando ihres Wohnorts zusammen mit dem Dienstbüchlein eingereicht werden.
Wenn Sie die Genehmigung für einen Auslandurlaub erhalten haben, sind Sie in Friedenszeiten von Ihren dienstlichen und ausserdienstlichen Pflichten befreit. Nur die Meldepflicht bleibt bestehen.
Einzelheiten regelt das Merkblatt, das bei der Urlaubserteilung im Dienstbüchlein eingeklebt wird.
Wenn Sie sich weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten, müssen Sie kein Gesuch um Auslandurlaub stellen. In diesem Fall sind Sie von Ihren militärischen und ausserdienstlichen Pflichten nicht befreit!
Urlaubsgesuch Einreichen (für persönlichen Urlaub)
Ein Urlaubsgesuch kann man Online oder per Formular einreichen.
Urlaubsgesuch Online einreichen
Falls du das Urlaubsgesuch online einreichen möchtest, benötigst du deinen Marschbefehl. Falls du noch keinen Marschbefehl hast, meldest du dich am Besten direkt bei deinem Kommandanten per E-Mail.
Folge diesem Link um dein Urlaubsgesuch online einzureichen: Urlaubsgesuch online einreichen
Urlaubsgesuch per Formular einreichen
Falls du dich entscheidest dein Urlaubsgesuch per Formular einzureichen, kannst du entweder hier das Formular herunterladen und ausdrucken. Oder du holst es im KP deiner Kompanie.
Fülle das Formular aus und gib es mit Beilagen (Begründung) deinem Kommandanten ab.
Nun entscheidet dein Kommandant über die Bewilligung deines Gesuchs.