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Armtec Team - 06. Jan. 2024
Vorgehen bei Urlaubsgesuch im Schweizer MilitÀr 2024

Zentrum digitale Medien der Armee (DMA)
Das Schweizer MilitÀr unterschiedet zwischen 4 verschiedenen Urlauben. Im folgenden Beitrag erfÀhrst du alle wichtigen Informationen vom Unterschied der Urlaube bis hin zum Einreichen eines Urlaubsgesuch.
Die 4 Urlaube im Schweizer MilitÀr:
1. Allgemeiner Urlaub
2. Persönlicher Urlaub
3. Frei WĂ€hlbarer Urlaub (neu)
4. Auslandurlaub
Der Blog in KĂŒrze
Inhalt:
Wer in der Schweiz einen militÀrischen Dienst leistet, hat Anrecht auf verschiedene Arten von Urlaub. Die damit verbundenen Regeln und Verfahren werden hier erlÀutert.
Highlights:
1. Allgemeiner Urlaub - beginnt Samstagmorgen und endet Sonntagabend
2. Persönlicher Urlaub - wird auf Anfrage gewÀhrt
3. Frei WĂ€hlbarer Urlaub - wird auf Anfrage 2x 24 Stunden pro Dienstleistung genehmigt
4. Auslandsurlaub - wird genehmigt bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 12 Monaten in Friedenszeiten
ALLGEMEINER URLAUB
Allgemeiner Urlaub ist eine mehr als einen Tag dauernde Freizeit fĂŒr die meisten Absolventen eines Ausbildungsdienstes (RS & WK).
Der Allgemeine Urlaub beginnt in der Regel am Samstagmorgen und endet am Sonntagabend.
WĂ€hrend des allgemeinen Urlaubs können Sie jedoch fĂŒr besondere Aufgaben, wie zum Beispiel den Wachdienst, kommandiert werden.
PERSĂNLICHER URLAUB
Der persönliche Urlaub im Schweizer MilitÀr ist eine Freizeit, die auf Anfrage des Soldaten durch den zustÀndigen Kommandanten gewÀhrt wird.
Es besteht in der Regel kein Anrecht auf Urlaub.
Ein Urlaubsgesuch muss vor Dienstantritt eingereicht werden, jedoch können in NotfÀllen (z.B. Todesfall in der Familie) wÀhrend des Dienstes auch Urlaubsanfragen gestellt werden.
Der Einheitskommandant ist fĂŒr die Bewilligung zustĂ€ndig.
FREI WĂHLBARER URLAUB
Neu erlaubt das Dienstreglement des Schweizer MilitÀrs, dass Dienstleistende einer Rekrutenschule einen frei wÀhlbaren Urlaub beantragen können.
Dieser darf höchstens zwei Mal 24 Stunden pro Dienstleistung betragen und kann als Einzeltage oder zusammenhÀngend bezogen werden.
Eine BegrĂŒndung ist nicht erforderlich, jedoch muss ein schriftliches Gesuch beim Kommandanten eingereicht werden.
Die Bewilligung erfolgt, sofern der Dienstbetrieb es zulÀsst.
AUSLANDSURLAUB
FĂŒr einen Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten muss ein Auslandurlaub beantragt werden.
Das Gesuch muss frĂŒhzeitig an das Kreiskommando ihres Wohnorts zusammen mit dem DienstbĂŒchlein eingereicht werden.
Wenn Sie die Genehmigung fĂŒr einen Auslandurlaub erhalten haben, sind Sie in Friedenszeiten von Ihren dienstlichen und ausserdienstlichen Pflichten befreit. Nur die Meldepflicht bleibt bestehen.
Einzelheiten regelt das Merkblatt, das bei der Urlaubserteilung im DienstbĂŒchlein eingeklebt wird.
Wenn Sie sich weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten, mĂŒssen Sie kein Gesuch um Auslandurlaub stellen. In diesem Fall sind Sie von Ihren militĂ€rischen und ausserdienstlichen Pflichten nicht befreit!
Urlaubsgesuch Einreichen (fĂŒr persönlichen Urlaub)
Ein Urlaubsgesuch kann man Online oder per Formular einreichen.
Urlaubsgesuch Online einreichen
Falls du das Urlaubsgesuch online einreichen möchtest, benötigst du deinen Marschbefehl. Falls du noch keinen Marschbefehl hast, meldest du dich am Besten direkt bei deinem Kommandanten per E-Mail.
Folge diesem Link um dein Urlaubsgesuch online einzureichen: Urlaubsgesuch online einreichen
Urlaubsgesuch per Formular einreichen
Falls du dich entscheidest dein Urlaubsgesuch per Formular einzureichen, kannst du entweder hier das Formular herunterladen und ausdrucken. Oder du holst es im KP deiner Kompanie.
FĂŒlle das Formular aus und gib es mit Beilagen (BegrĂŒndung) deinem Kommandanten ab.
Nun entscheidet dein Kommandant ĂŒber die Bewilligung deines Gesuchs.



