Armtec Team - 24. Jan. 2024

Felddiensttaugliche Schuhe 2024 – Das musst Du wissen!

Zentrum digitale Medien der Armee (DMA)

Aufgrund von zahlreichen Kundenanfragen in Bezug auf die Akzeptanz von zivilen Militärschuhen und deren Entschädigung, haben wir uns beschlossen einen Beitrag zu diesem Thema zu verfassen. Der Beitrag ist gegliedert in die Unterkapitel Allgemeines, Entschädigung, Ablauf und Produktempfehlungen.

Der Blog in Kürze

Inhalt:
Der Blogbeitrag klärt Unklarheiten bezüglich der erlaubten Schuhe und des Ablaufs in den Rekrutenschulen der Armee. Die rechtliche Grundlage für die Ausrüstung der Armeeangehörigen wird erläutert, einschliesslich Schuhwerk. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Zivilschuhe im Militärdienst getragen werden können, sofern sie den Vorschriften entsprechen. Die Entschädigung für den Kauf dieser Schuhe hängt von medizinischen Gründen ab. 

Highlights:
• Erlaubte Schuharten: Ordonnanzschuhe können als gleichwertige Zivilschuhe getragen werden, sofern sie felddiensttauglich sind.
• Entschädigung für Zivilschuhe: Die Kosten für felddiensttaugliche Zivilschuhe werden nur dann vom Bund übernommen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind. In diesem Fall gelten die gleichen Regeln für Entschädigung und Instandsetzung wie für Ordonnanzschuhe.
• Medizinische felddiensttaugliche Schuhe erhalten eine Entschädigung von bis zu 300 CHF pro Paar Schuhe

Allgemeines

Es herrscht allgemein viel Unklarheit, vor allem in den Rekrutenschulen, welche Schuhe erlaubt sind und wie der ganze Ablauf aussieht. Für die rechtliche Basis schauen wir in die “Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen”. Zum Umfang der Ausrüstung gehört (Art. 1 Abs 1, VPAA-VBS):

• die Bewaffnung;
• die Bekleidung;
• das Schuhwerk;
• das Gepäck;
• sowie besondere Ausrüstungsgegenstände.

Anlässlich der Rekrutierung wird jedem Rekruten bereits ein paar Kampfstiefel zum “Einlaufen” abgegeben. Will man nun Zivilschuhe anstelle den Ordonnanzschuhen im Militärdienst tragen, muss dies im Einklang mit den fachtechnischen Vorschriften der LBA sein (Art. 9, VPAA-VBS).

Wenn wir nun einen Blick in das Reglement Bekleidung und Packungen (51.009 d) werfen ist unter Kapitel 1.1.2 Schuhwerk folgendes vermerkt:

Als Militärschuhe werden bezeichnet:die Ordonnanzschuhe; gleichwertige Zivilschuhe.Weiter ist in Abs. 3. vermerkt:

1. “felddiensttaugliche, schwarze, dunkelbraune oder anthrazitfarbige Schuhe oder Stiefel. Bei Nestelschnürung müssen die Schnürsenkel schwarz oder braun sein. Ein Verzeichnis der felddiensttauglich anerkannten Zivilschuhe ist in jeder Retablierungsstelle erhältlich”;

2. (…)

Entschädigung

Um die Frage der Entschädigung zu klären, wann und in welchem Fall eine Entschädigung ausgerichtet wird, ist der Grund für das Tragen von Zivilschuhen hauptentscheidend.

KEINE Entschädigung (Kostenübernahme)

Beim Tragen von felddiensttauglichen Zivilschuhe ohne spezifischen (Komfort, Präferenz, usw.) und ohne medizinischen Grund werden die Zivilschuhe nicht im Dienstbüchlein eingetragen und nicht entschädigt. Ebenfalls leistet der Bund keine Beiträge für deren Instandsetzung (Art. 86 Abs. 2., Reglement 51.024 d).

MIT Entschädigung (Kostenübernahme)

Wenn der militärärztliche Dienst bzw. die UCR bzw. UCI sowie die Militärärzte aus medizinischen Gründen, das Tragen von felddiensttauglichen Zivilschuhen anordnen, werden die Kosten zu Lasten des Bundes erfolgen. Die Schuhe werden auch im Dienstbüchlein eingetragen und bei der Instandsetzung-Regelung, gelten die gleichen Regeln, wie für die Ordonnanzschuhe.

Ablauf

OHNE medizinische Bestätigung

Es können jederzeit felddiensttaugliche Schuhe privat gekauft und im Militärdienst getragen werden. Kosten werden nicht übernommen und müssen privat getragen werden.

MIT medizinischer Bestätigung

Mit einer medizinischen Bestätigung kann man die Schuhe bei einem Händler kaufen. Nach dem Kauf geht man zu einem Zeughaus und nimmt die Schuhe, den Kaufbeleg (Bestellbestätigung und/oder Rechnung reichen aus) und das Dienstbüchlein mit. Dort werden die Schuhe eingetragen und man erhält eine Entschädigung bis 300 CHF pro Paar Schuhe.

Wir hoffen dieser Beitrag schafft mehr Klarheit in das Thema “Felddiensttaugliche Schuhe”. Wir freuen uns über Euer Feedback und Erfahrungen zu diesem Thema in den Kommentaren weiter unten.

Wir haben noch einige empfohlene felddiensttaugliche Schuhe unten aufgeführt.

Weiterführende Links

Felddiensttaugliche Schuhe:

Kampfstiefel (leicht) GTX Schweizer Armee
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257.00 CHF
Meindl Army Pro GTX
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Meindl Army Pro GTX
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Meindl Army Pro GTX
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269.00 CHF
Meindl Army Gore
Meindl Army Gore

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224.00 CHF
HAIX Ranger GSG9-X
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HAIX Ranger GSG9-X
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HAIX Ranger GSG9-X
HAIX Ranger GSG9-X

HAIX Ranger GSG9-X

316.00 CHF

-> Alle felddiensttaugliche Schuhe